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   BPatG, 05.05.2000 - 33 W (pat) 9/00   

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BPatG, 05.05.2000 - 33 W (pat) 9/00 (https://dejure.org/2000,20164)
BPatG, Entscheidung vom 05.05.2000 - 33 W (pat) 9/00 (https://dejure.org/2000,20164)
BPatG, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 33 W (pat) 9/00 (https://dejure.org/2000,20164)
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  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 05.05.2000 - 33 W (pat) 9/00
    Entscheidend ist dabei, inwieweit ihnen ein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann oder ob es sich um ein so gebräuchliches Wort bzw Begriff handelt, daß er vom Verkehr stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH GRUR 1997, 366 - quattro II; WRP 1998, 495, 496 - TODAY; BlPMZ 1999, 408 f - YES; zuletzt BlPMZ 2000, 53, 54 und MarkenR 2000, 400, 401 - FÜNFER).

    Ungeachtet der Frage, ob die am 1. Januar 1995 angemeldete Zahl "2000" in Alleinstellung für die betroffenen Waren hätte eingetragen werden dürfen, stehen selbst identische oder vergleichbare inländische Voreintragungen nach ständiger Rechtsprechung (vgl BGH GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; BlPMZ 1998, 248 - TODAY; zuletzt GRUR 1997, 527 529 - Autofelge) der Annahme absoluter Eintragungshindernisse grundsätzlich nicht entgegen.

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 05.05.2000 - 33 W (pat) 9/00
    Ungeachtet der Frage, ob die am 1. Januar 1995 angemeldete Zahl "2000" in Alleinstellung für die betroffenen Waren hätte eingetragen werden dürfen, stehen selbst identische oder vergleichbare inländische Voreintragungen nach ständiger Rechtsprechung (vgl BGH GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; BlPMZ 1998, 248 - TODAY; zuletzt GRUR 1997, 527 529 - Autofelge) der Annahme absoluter Eintragungshindernisse grundsätzlich nicht entgegen.
  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

    Auszug aus BPatG, 05.05.2000 - 33 W (pat) 9/00
    Ungeachtet der Frage, ob die am 1. Januar 1995 angemeldete Zahl "2000" in Alleinstellung für die betroffenen Waren hätte eingetragen werden dürfen, stehen selbst identische oder vergleichbare inländische Voreintragungen nach ständiger Rechtsprechung (vgl BGH GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; BlPMZ 1998, 248 - TODAY; zuletzt GRUR 1997, 527 529 - Autofelge) der Annahme absoluter Eintragungshindernisse grundsätzlich nicht entgegen.
  • BGH, 09.02.1995 - I ZB 21/92

    "quattro II"; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 05.05.2000 - 33 W (pat) 9/00
    Entscheidend ist dabei, inwieweit ihnen ein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann oder ob es sich um ein so gebräuchliches Wort bzw Begriff handelt, daß er vom Verkehr stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH GRUR 1997, 366 - quattro II; WRP 1998, 495, 496 - TODAY; BlPMZ 1999, 408 f - YES; zuletzt BlPMZ 2000, 53, 54 und MarkenR 2000, 400, 401 - FÜNFER).
  • BPatG, 07.09.1999 - 24 W (pat) 37/99

    Freihaltungsbedürfnis an geographischen Herkunftsangaben

    Auszug aus BPatG, 05.05.2000 - 33 W (pat) 9/00
    Sie enthält eine zusätzliche Sicherung der Mitbewerber bei der Verwendung freihaltungsbedürftiger beschreibender Angaben, schränkt den Anwendungsbereich des Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG aber nicht inhaltlich ein (vgl BPatG GRUR 2000, 149 - WALLIS, Althammer/Ströbele MarkenG, 5. Aufl., § 8 Rdn 54).
  • BPatG, 18.02.2000 - 33 W (pat) 153/99
    Auszug aus BPatG, 05.05.2000 - 33 W (pat) 9/00
    Die Annahme liegt um so näher, als den Abnehmern die Verwendung der Zahl "2000" gegenwärtig in beschreibender Weise zur Anpreisung und als Sachhinweis auf die Eignung oder die Bestimmung der Waren und Dienstleistungen für das neue Jahrtausend auf nahezu allen Gebieten begegnet (vgl Beschluß des Senats vom 18. Februar 200, 0 33 W (pat) 153/99 - World 2000).
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